Der BMF hat in seinem BMF Schreiben vom 29.05.2018 die Grundsätze der Einzelaufzeichnungspflicht gem. §146 AO neu geregelt.
BMF Schreiben v. 29.5.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005
Neben den allgemeinen Grundsätzen der Einzelaufzeichnungspflicht wurde auch die
- Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht (Zumutbarkeitsgründe)
- die Pflichten beim Führen einer offenen Ladenkasse
näher erläutert.